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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Reisebedingungen

Diese Allgemeinen Reisebedingungen wurden verfasst, um Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Ihrer Laufreise zu informieren. Außerdem geben wir Ihnen hier Informationen darüber, was Sie auf Ihrer Laufreise erwartet. Für alle Laufreisen, die ab dem 1. Juli 2018 gebucht werden, gelten die ANVR-Reisebedingungen, Absatz 1 (neueste Fassung: www.anvr.nl/consumentenvoorwaarden.pdf). Soweit die ANVR-Reisebedingungen keine Abweichungen zulassen, können diese Allgemeinen Reisebedingungen nicht von den ANVR-Reisebedingungen abweichen. Die Allgemeinen Reisebedingungen dienen lediglich dazu, Ihre Position weiter zu stärken und zu verdeutlichen.

Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die jeweils geltenden COVID-Bestimmungen.

  • Je nach Transportart und Zielort
  • Quarantäne und Kronen können erforderlich sein (auf Ihr eigenes Risiko und Ihre Kosten)
  • Mögliche Grenzkontrollen

Ihr Reiseveranstalter ist nicht verantwortlich/haftbar, wenn Sie keine gültigen Dokumente vorlegen können.

1.

Angebot

1.1

Grundlage dieses Angebots sind unsere Laufreisebeschreibung und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Laufreise, soweit sie zum Zeitpunkt der Buchung vorliegen. Prospekte von Hotels, Marathonveranstaltern und sonstigen Anbietern von Laufaktivitäten, die nicht von uns veröffentlicht werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, es sei denn, sie werden in Abstimmung mit Ihnen in den Laufreisevertrag aufgenommen.

1.2

Wir nehmen eine sorgfältige Bewertung der beauftragten Hotels, Marathonorganisationen und sonstigen Anbieter von Laufaktivitäten vor. Die Angaben auf unserer Website erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Wo Bewertungen angegeben sind, beziehen sie sich auf lokale Standards. Für Abweichungen zwischen der Beschreibung auf unserer Website und den Erwartungen des Kunden haften wir nur, wenn einer der in diesen Allgemeinen Reisebedingungen genannten Haftungsgründe vorliegt.

1.3

Die angegebenen Preise verstehen sich pro Person (Läufer oder Supporter) und gehen davon aus, dass zwei Personen gemeinsam reisen (Doppelzimmer). Einzelreisende zahlen einen Aufpreis. Die Kosten für Unterstützungsleistungen, z. B. für die Besorgung von Visa und Reservierungen, werden an den Kunden weitergegeben und gesondert berechnet.

2.

Buchung

2.1

Sie haften für alle vertraglichen Verpflichtungen der Reisenden (Läufer und Betreuer), für die Sie buchen, einschließlich Ihrer selbst, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung eingegangen sind.

2.2

Wenn ein Minderjähriger eine Buchung vornehmen möchte, muss er nachweisen, dass seine Eltern bzw. sein Vormund zugestimmt haben. In einigen Ländern ist es auch nicht erlaubt, eine Reise ohne einen mitreisenden Erwachsenen zu unternehmen. Es ist nicht gestattet, eine Buchung unter falschem Namen oder unter Angabe eines falschen Alters oder einer falschen (E-Mail-)Adresse vorzunehmen. Wir können den Vertrag über die Wanderreise kündigen, wenn Sie sich nicht an diese Bestimmungen halten. In diesem Fall erstatten wir Ihnen den bereits gezahlten Reisepreis. Wir werden dann die uns entstandenen Kosten abziehen.

2.3

Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot für zehn Tage vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, sofern wir auf die Änderung des neuen Angebots hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und Sie unser Angebot durch ausdrückliche Erklärung oder Vorauszahlung innerhalb der Bindungsfrist annehmen.

2.4

Der Online-Buchungsprozess wird auf der Website Globalrunning.de erläutert. Um Ihre Eingaben zu korrigieren, zu löschen oder das gesamte Buchungsformular zurückzusetzen, steht Ihnen eine Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

2.5

Mit dem Anklicken des Buttons "Buchen" (oder einer ähnlichen Formulierung) bieten Sie uns den Abschluss des Laufreisevertrages durch Ihre Buchungsanfrage verbindlich an. Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Buchungsanfrage unverzüglich per E-Mail (Eingangsbestätigung). Mit dem Anklicken des Buttons begründen Sie keinen Anspruch auf den Abschluss eines Vertrages.

2.6

Der Wanderreisevertrag ist verbindlich zustande gekommen, sobald Sie unsere endgültige Buchungsbestätigung per E-Mail erhalten haben.

2.7

Die ANVR-Reisebedingungen, Absatz 1, Ziffer 1.3 geben Ihnen die Möglichkeit, Ihre Buchung unter den dort genannten Bedingungen zu widerrufen. Wenn in der Reiseausschreibung oder in den Reiseunterlagen angegeben ist, dass keine Bedenkzeit oder kein Rücktrittsrecht gilt, oder wenn dort der Begriff "endgültige Buchung" verwendet wird, gilt kein Rücktrittsrecht. Das Rücktrittsrecht muss in der in diesen Allgemeinen Reisebedingungen vorgesehenen Weise ausgeübt werden.

3.

Zahlung / Reisedokumente

3.1

Mit Abschluss des Laufreisevertrages zahlen Sie den in der Auftragsbestätigung genannten Betrag. Dieser Betrag beläuft sich auf 100% der Kosten für die bestellten Startnummern und die Versicherung plus 50% des Gesamtpreises der Laufreise abzüglich dieser Kosten für die bestellten Startnummern und die Versicherung.

3.2

Der Restbetrag ist nach Erhalt der Schlussrechnung, spätestens jedoch zwei (2) Monate vor Beginn der Laufreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen, innerhalb von zwei (2) Monaten vor Beginn der Laufreise, ist der Gesamtpreis der Laufreise sofort fällig. Etwaige Bearbeitungs-, Stornierungs- und Umbuchungsgebühren sind ebenfalls sofort fällig.

3.3

Leistest du die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und keine gesetzlichen oder vertraglichen Zurückbehaltungspflichten zu deinen Gunsten bestehen, sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Laufreisevertrag zurückzutreten und eine Stornogebühr gemäß § 5 zu erheben.

3.4

Die Laufreiseunterlagen werden in der Regel ca. 21 Tage vor Beginn der Laufreise erstellt, bei kurzfristigen Buchungen ggf. innerhalb von 24 Stunden. Die Versandunterlagen werden per E-Mail versandt.

4.

Änderungen an Ihrer Laufreise durch Globalrunning.de

4.1

Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von dem vereinbarten Inhalt des Laufreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die wir nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt haben, dürfen wir vor Reiseantritt vornehmen, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Laufreise nicht beeinträchtigen.

4.2

Wir sind verpflichtet, Sie klar, verständlich, in kürzester Zeit und in eindeutiger Weise über eine Änderung einer laufenden Reise sowie über den Grund der Änderung zu informieren. Wir werden Sie per E-Mail, Telefonanruf oder Sprachnachricht informieren.

4.3

Im Falle einer wesentlichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils einer Laufreise oder einer Abweichung von Ihren spezifischen Anforderungen, die Bestandteil des Laufreisevertrags geworden sind, haben Sie das Recht, innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist, in der wir Sie über die Änderung informieren, den geänderten Laufreisevertrag kostenlos abzulehnen oder Ihre Teilnahme an einer Ersatzlaufreise zu bestätigen, wenn wir Ihnen eine solche Ersatzlaufreise angeboten haben. Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn wir Ihre Antwort nicht oder nicht rechtzeitig erhalten haben, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

4.4

Die Gewährleistungsansprüche bleiben unverändert bestehen, solange die geänderte Leistung mangelhaft ist. Haben wir geringere Kosten für die Durchführung der geänderten oder ersatzweise durchgeführten Fahrt bei vergleichbarer Qualität, so ist der Differenzbetrag zu erstatten.

5.

Stornierung vor Reiseantritt / Stornogebühren

5.1

Sie können Ihren Laufreisevertrag jederzeit vor Beginn der Laufreise stornieren. Sie müssen uns per E-Mail über den Grund der Stornierung informieren.

5.2

Wenn Sie vor dem Start der Laufreise stornieren, haben wir keinen Anspruch auf den Preis für die Laufreise. Stattdessen schulden Sie uns eine angemessene Entschädigung, es sei denn, die Stornierung ist von uns zu vertreten oder beruht auf außergewöhnlichen Umständen am oder in der Nähe des Zielortes, die für die Durchführung der Laufreise wesentlich sind.

5.3

Die Höhe der angemessenen Entschädigung ist unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktritt und Beginn der laufenden Reise, unter Berücksichtigung der zu erwartenden Ersparnis und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen pauschaliert. Die pauschale Entschädigung ergibt sich aus Artikel 18 dieser Allgemeinen Reisebedingungen.

5.4

Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden pauschalen Entschädigung eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare pauschale Entschädigung entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen ersparten Aufwendungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.5

Sind wir infolge eines Rücktritts zur Entschädigung des Reisepreises verpflichtet, leisten wir die Entschädigung nach Zugang der Rücktrittserklärung kurzfristig und so schnell wie möglich.

6.

Umbuchung/Ersatzleistung

6.1

Eintrittskarten, Startnummern und Versicherungen können weder umgebucht noch auf den Namen einer anderen Person umgeschrieben werden.

6.2

Nach Abschluss des Laufreisevertrages haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen, insbesondere hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Wenn Sie eine Umbuchung vornehmen wollen, entstehen uns - soweit möglich - in der Regel die gleichen Kosten wie bei einer Stornierung. Daher müssen wir Ihnen für eine Umbuchung den gleichen Betrag an Gebühren in Rechnung stellen. Bei anderen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von 35 Euro. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung notwendig ist, weil wir Sie vor der Buchung falsch oder unzureichend informiert haben. In diesem Fall ist die Umbuchung für Sie gebührenfrei.

6.3

Zusätzlich zu den Bestimmungen in den ANVR-Reisebedingungen, Absatz 1 (siehe Artikel 8.1) über die Stellvertretung, muss der Dritte, der an Ihrer Stelle in die Rechte und Pflichten des Schleifenreisevertrags eintritt, alle für die Schleifenreise und die Stellvertretung festgelegten Anforderungen erfüllen.

6.4

Sie können uns bis zu sieben (7) Tage vor Reisebeginn per E-Mail mitteilen, dass an Ihrer Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Schleifenreisevertrages eintritt, unter Berücksichtigung von Ziffer 6.2.

7.

Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen

7.1

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren Erbringung wir nach dem Schleifenreisevertrag in der Lage und bereit waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht, wenn solche Gründe Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenlosen Rücktritt oder zur Kündigung des Schleifenreisevertrages berechtigt hätten. Wir werden uns bemühen, die ersparten Aufwendungen der Leistungsträger zu erstatten. Von dieser Verpflichtung sind wir befreit, wenn der Aufwand völlig unerheblich ist.

8.

Beendigung aus verhaltensbedingten Gründen

8.1

Wir können den Laufreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Laufreise ungeachtet einer Abmahnung unsererseits nachhaltig stören und sich infolgedessen vertragswidrig verhalten. Dies gilt nicht, wenn das vertragswidrige Verhalten auf einer Verletzung unserer eigenen Informationspflichten beruht. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9.

Mitwirkungspflicht des Reisenden (Läufer und Betreuer)

9.1

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht fristgerecht erhalten.

9.2

Erleben Sie die Durchführung der Reise nicht als mängelfrei, können Sie Abhilfe verlangen. Dies setzt - unbeschadet unserer primären Leistungspflicht - Ihre Mitwirkung voraus. Sie sind daher verpflichtet, alles zu tun, was in Ihrer Macht steht, um zur Beseitigung des Mangels beizutragen und einen Schaden gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Soweit wir die Ursache des Mangels infolge schuldhaften Verschuldens nicht beseitigen konnten, haben Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz. Wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen, geben Sie bitte mindestens die Reisenummer, das Reiseziel und das Datum des Beginns und des Endes der laufenden Reise an, wie sie in den Reiseunterlagen angegeben sind.

9.3

Bitte beachten Sie, dass Gepäckverluste, -beschädigungen und -verspätungen im Zusammenhang mit Flugreisen gemäß den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich an Ort und Stelle mittels einer so genannten Property Irregularity Report (PIR)-Meldung an den Ground Handler der Fluggesellschaft gemeldet werden müssen. Für eine PIR-Meldung benötigen Sie Ihre Bordkarte (Boarding Card) mit dem sogenannten Gepäckschein (Claim Ticket). Das Gepäckticket haben Sie beim Check-in erhalten.

Ihres Gepäcks. Bitte werfen Sie ihn nicht weg, bevor Sie Ihr Gepäck (unbeschädigt) aufgegeben haben. Die Entschädigung für den Verlust, die Verspätung oder die Beschädigung von aufgegebenem Gepäck ist nach internationalen Übereinkommen auf einen Höchstbetrag von

auf einen Betrag von 1.131 Sonderziehungsrechten (SZR) begrenzt. Das SZR ist eine vom Internationalen Währungsfonds festgelegte Währung. Der Wechselkurs gegenüber dem Euro ändert sich täglich. Siehe www.imf.org/external/np/fin/data/rms_five.aspx. Bei dem genannten Entschädigungsbetrag handelt es sich um einen Höchstbetrag. Er kann letztlich auch niedriger ausfallen. Die Höhe der Entschädigung hängt von den geltenden Konventionen ab und ist abhängig von den Flughäfen, von denen Sie abfliegen und an denen Sie ankommen, sowie vom Gewicht Ihres Gepäcks. Wenn Sie nichts unternehmen, kann die Entschädigung nicht aufgehoben werden. Wenn Ihr Gepäck jedoch mehr wert ist als dieser Höchstwert, können Sie beim Einchecken bei der Fluggesellschaft einen höheren Höchstwert beantragen. Dazu müssen Sie eine so genannte Interessenerklärung ausfüllen und eine zusätzliche Gebühr entrichten. Wie hoch diese Gebühr ist, ist von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Das Personal am Check-in-Schalter kann Ihnen dabei helfen. Wertvolle und zerbrechliche Gegenstände (wie Kameras oder Schmuck) sowie Medikamente müssen als Handgepäck mit in die Kabine genommen werden. Der Grund dafür ist der mögliche Verlust oder eine verspätete Ankunft Ihres Gepäcks.

10.

Einschränkung der Haftung

10.1

Wir hoffen natürlich, dass die von Ihnen gebuchte Wanderreise Ihre Erwartungen voll erfüllt. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dies nicht der Fall ist, gilt - zusätzlich zu den Bestimmungen in den ANVR-Reisebedingungen, Absatz 1 (Artikel 12) - das in diesem Artikel 10 Gesagte.

10.2

Wir haften nicht, wenn Ihre Laufreise nicht Ihren Erwartungen entspricht, wenn dies auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, einschließlich unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände (d.h. alle Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen und uns vernünftigerweise nicht angelastet werden können, wie z.B. Staus im Straßen- oder Luftverkehr, Streiks im öffentlichen Verkehr oder Wetterbedingungen). Wir haften auch nicht, wenn Ihre Laufreise nicht Ihren Erwartungen entspricht, wenn dies auf Ihr eigenes Verschulden oder das Verschulden eines nicht von Globalrunning.de beauftragten Dritten bei der Erbringung der Reiseleistungen zurückzuführen ist.

10.3

Unsere Haftung für Schäden (einschließlich Kosten) ist in jedem Fall auf maximal den dreifachen (3x) Reisepreis beschränkt, es sei denn, ein Schaden wird von Globalrunning.de vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die im vorstehenden Satz beschriebene Haftungsbeschränkung gilt auch dann nicht, wenn der Schaden in einem Personenschaden besteht. Unterliegt ein Schaden einem Staatsvertrag oder einer Verordnung der Europäischen Union, so kann sich Globalrunning.de auf die nach den einschlägigen Vorschriften zulässigen Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen berufen.

10.4

Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Globalrunning.de sind. Wir haften jedoch, wenn und soweit Ihr Schaden die Folge einer Verletzung unserer Informationspflichten ist.

10.5

Ein Schadensersatzanspruch verjährt nach zwei (2) Jahren. Das bedeutet, dass Sie einen etwaigen Schadensersatzanspruch spätestens zwei Jahre nach Beendigung Ihrer laufenden Reise angemeldet oder geltend gemacht haben müssen. Wenn Sie länger als zwei (2) Jahre warten, können Sie einen solchen Anspruch nicht geltend machen.

11.

Rechtsstreitigkeiten

11.1

Bitte beachten Sie, dass wir nicht an der freiwilligen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten teilnehmen. Für alle Reiseverträge, die im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen werden, verweisen wir auf die europäische Plattform für Online-Streitbeilegung http://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform sorgt dafür, dass Ihre Beschwerde an den zuständigen Streitbeilegungsausschuss geht. In den Niederlanden ist dies die Geschillencommissie Reizen (siehe www.sgr.nl), der Globalrunning.de als ANVR-Mitglied automatisch angeschlossen ist. Die Geschillencommissie Reizen ist von der Europäischen Kommission als neutrales Gremium für alternative

Streitbeilegung anerkannt, wie oben erwähnt. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde direkt an die Geschillencommissie Reizen zu richten:



Ausschuss für Reisestreitigkeiten

Postfach 90600

2509 LP Den Haag

Tel. 070-310 53 10

www.degeschillencommissie.nl



Bitte beachten Sie, dass Ihre Beschwerde nur dann vom Ausschuss für Reisestreitigkeiten bearbeitet werden kann, wenn die Bestimmungen der Artikel 12 und 13 der ANVR-Reisebedingungen erfüllt sind.

12.

Meldung der Haftung für Unfälle von Beförderern von Reisenden auf See

12.1

Die Haftung des Beförderers bei der Beförderung von Reisenden auf See unterliegt der Möglichkeit des Todes oder der Verletzung von Reisenden, des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck, des Verlusts oder der Beschädigung von Wertsachen und der eingeschränkten Mobilität oder des Verlusts der Mobilität von Reisenden mit Behinderungen. Hilfsmitteln oder anderen Spezialausrüstungen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 23. April 2009 über die Haftung von Beförderern von Reisenden auf See. Für weitere Informationen senden Sie bitte eine E-Mail an info@globalrunning.de mit dem Betreff: Unfallhaftung.

13.

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Beförderers

13.1

Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie über alle im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Sollte sich die ursprünglich genannte ausführende Fluggesellschaft ändern, werden wir Sie unverzüglich über diese Änderung informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverboten (öffentliche Liste, früher "schwarze Liste") finden Sie unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_nl.htm.

14.

Pass-, Visum- und Gesundheitserfordernisse

14.1

Wir werden Sie vor Abschluss des Wandervertrages über die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Ziellandes einschließlich der voraussichtlichen Fristen für die Erlangung von Visa informieren, sofern diese erforderlich sind.

14.2

Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, das Einholen notwendiger Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten.

15.3

Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

15.

Reiseschutz (Reiserücktrittsversicherung, etc.)

15.1

Bitte beachten Sie, dass die auf unserer Website Globalrunning.de genannten Preise keine Reiserücktrittsversicherung beinhalten. Wenn Sie Ihre Reise vor der Abreise stornieren, fallen Stornogebühren an. Wird die Reise storniert, können zusätzliche Rückreisekosten und andere zusätzliche Gebühren anfallen. Bei Bedarf können Sie bei uns eine Reiseversicherung abschließen.

16.

Schutz der Daten

16.1

Bei Ihrer Buchung erheben wir personenbezogene Daten, die für die Durchführung und Abwicklung des Reisevertrages erforderlich sind. Diese Daten werden von uns elektronisch gespeichert, verarbeitet und - soweit für den Vertragszweck erforderlich - an Dritte, z.B. Leistungsträger wie Hotels und Fluggesellschaften, übermittelt. Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Reise Ihre E-Mail-Adresse angeben, nutzen wir diese, um Sie über Ihre Reise zu informieren. Wenn Sie Ihr Einverständnis gegeben haben, können wir Sie per E-Mail kontaktieren und unseren Newsletter versenden. Darin ist jederzeit eine Abmeldemöglichkeit vorgesehen.

17.

Entschädigungspauschalen (siehe Artikel 5).

17.1

Es kann sein, dass Sie eine Laufreise gebucht haben und diese nicht antreten können. In diesem Fall bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Laufreise zu stornieren. Dies ist mit Kosten verbunden. Der Betrag ist ein Prozentsatz des Reisepreises und hängt davon ab, wann Sie Ihre Laufreise stornieren. Je näher am Abreisetermin, desto höher sind die Kosten.

17.2

Im Falle einer Stornierung berechnen wir immer 100% der Kosten für Startnummern, Flüge (falls nicht erstattungsfähig) und Versicherungen (im Folgenden "sonstige Kosten"). Darüber hinaus berechnen wir die folgenden Kosten:



Bis 63 Tage vor Reiseantritt 35% des Reisepreises abzüglich sonstiger Kosten;
Bis 42 Tage vor Abreise 50% des Reisepreises abzüglich sonstiger Kosten
Bis 28 Tage vor Abreise 75% des Reisepreises abzüglich sonstiger Kosten
Bis 14 Tage vor Reiseantritt 90% des Reisepreises abzüglich sonstiger Kosten;
ab 14 Tage vor Reiseantritt: den vollen Reisepreis abzüglich sonstiger Kosten.
17.3

Wir behalten uns vor, gemäß Ziffer 5.4 anstelle der vorstehenden pauschalen Entschädigung eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Kosten als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen ersparten Aufwendungen konkret zu beziffern und zu belegen.

17.4

Globalrunning.de ist der Stiftung Reisegarantiefonds (SGR) angeschlossen. Die SGR-Garantie bedeutet, dass der Verbraucher die Sicherheit hat, sein vorausbezahltes Reisegeld zurückzuerhalten, wenn sein Vertragspartner wegen Zahlungsunfähigkeit die vereinbarte Gegenleistung nicht erbringen kann.

17.5

Globalrunning.de ist an die Stichting Calamiteitenfonds Reizen (SFR) angeschlossen. Das bedeutet, dass Sie als Verbraucher, der an einer von uns organisierten Laufreise teilnimmt, (einen Teil) Ihrer Reisesumme zurückerhalten, wenn wir die Laufreise aufgrund einer Katastrophe nicht oder nicht vollständig durchführen können, und die notwendigen Mehrkosten erstattet bekommen, wenn wir die Laufreise aufgrund einer Katastrophe anpassen oder Sie vorzeitig zurückführen müssen. Eine Katastrophe ist ein außergewöhnliches Ereignis, das durch Kriegshandlungen oder Naturkatastrophen verursacht wird. Sie können Ihre Reise ab drei (3) Kalendertagen vor der Abreise kostenlos stornieren oder, wenn möglich und erwünscht, umbuchen, wenn der Katastrophenausschuss des Katastrophenfonds eine Einschränkung des Versicherungsschutzes oder eine Situation feststellt, in der Leistungen zu erbringen sind.

17.6

Treten am Zielort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände (d. h. alle Umstände, auf die wir keinen Einfluss haben und die uns vernünftigerweise nicht angelastet werden können, wie z. B. Staus im Straßen- oder Luftverkehr, Streiks in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Witterungsbedingungen) ein, die sich erheblich auf die Durchführung der Reise oder die Personenbeförderung zum Zielort auswirken, sind Sie berechtigt, die Reise vor Beginn der Reise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr zu beenden. In diesem Fall werden alle für die Fahrt gezahlten Beträge in voller Höhe zurückerstattet, Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung.

17.7

Stornierungen außerhalb der Geschäftszeiten gelten als am nächsten Werktag erfolgt.

18.

Sonstiges

18.1

Mündliche Vereinbarungen sind in der Regel später nicht beweisbar. Aus diesem Grund können wir mündliche Vereinbarungen nur akzeptieren, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

18.2

Wir weisen darauf hin, dass jeder Fluggast bei der Anreise zum Flughafen (Gepäckbänder, Transport) und bei den Transfers (Busse, Taxis, etc.) sein Gepäck persönlich in Empfang nehmen und kontrollieren muss. Jeder Reisende ist allein für sein Gepäck verantwortlich.

18.3

Wie bei allen Sportveranstaltungen üblich, haften wir nicht für Unfälle und Schäden jeglicher Art, auch nicht beim Transfer zu und von diesen Veranstaltungen.

18.4

Auf die Verträge zwischen Globalrunning.de und dem Reisenden findet niederländisches Recht Anwendung.

18.5

Diese Reisebedingungen gelten für neue Buchungen ab dem 1. Juli 2018.

Reiseveranstalter

Rho-Delta Travel B.V. / Touch Travel

Escudostraat 2

2991 XV Barendrecht

Rufnummer: 010-4971180

E-Mail: info@globalrunning.de

Website: www.globalrunning.de