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Richtlinie (EU) 2015/2302

Die Ihnen angebotene Kombination von Reiseleistungen ist eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Folglich haben Sie Anspruch auf alle EU-Rechte, die für Pauschalreisen gelten. Loopreizen.be trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Loopreizen.be hat außerdem den gesetzlichen Schutz, Sie zu entschädigen und, falls die Beförderung in der Pauschalreise inbegriffen ist, Sie zurückzuschicken, falls das Unternehmen zahlungsunfähig wird. Weitere Informationen über die grundlegenden Rechte gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302

Grundlegende Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Vor Abschluss des Pauschalreisevertrags erhält der Reisende alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise.
Wenn die Insolvenz des Veranstalters oder gegebenenfalls des Vermittlers nach Beginn der Pauschalreise eintritt und die Beförderung in der Pauschalreise inbegriffen ist, wird für die Rückbeförderung des Reisenden gesorgt. Loopreizen.be hat einen Insolvenzschutz von -YZ [die Einrichtung, die einen Insolvenzschutz bietet, z.B. ein Garantiefonds oder eine Versicherungsgesellschaft] erhalten. Wenn die Leistungen aufgrund der Insolvenz von XY nicht erbracht werden, können sich die Reisenden an diese Einrichtung oder gegebenenfalls an die zuständige Behörde wenden (Kontaktdaten, einschließlich Name, geografische Anschrift, E-Mail und Telefonnummer).

Im Falle nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachter Reiseleistungen hat der Reisende ebenfalls Anspruch auf Minderung und/oder Schadensersatz. Der Veranstalter ist verpflichtet, Reisenden in Schwierigkeiten Hilfe zu leisten.

Werden die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht und wird dadurch die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt und hat der Veranstalter keine Abhilfe geschaffen, so kann der Reisende den Pauschalreisevertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr kündigen.
Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht wie vereinbart erbracht werden, so ist dem Reisenden ohne zusätzliche Kosten eine geeignete Ersatzleistung anzubieten.

Darüber hinaus kann der Reisende den Vertrag jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und berechtigten Rücktrittsgebühr kündigen.
Der Reisende kann den Vertrag vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, z. B. bei schwerwiegenden Sicherheitsproblemen am Bestimmungsort, die die Pauschalreise beeinträchtigen könnten.

Wird einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise, mit Ausnahme des Preises, erheblich geändert, kann der Reisende den Vertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr kündigen und erhält eine vollständige Erstattung. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise storniert, hat der Reisende Anspruch auf eine Rückerstattung und gegebenenfalls auf eine Entschädigung.

Der Reisende kann die Pauschalreise innerhalb eines angemessenen Zeitraums und gegebenenfalls gegen Zahlung zusätzlicher Gebühren auf eine andere Person übertragen.
Dem Reisenden wird eine Notrufnummer oder eine Kontaktstelle mitgeteilt, über die er den Veranstalter oder das Reisebüro kontaktieren kann.
Die Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen liegt immer bei mindestens einem Unternehmer.
Richtlinie (EU) 2015/2302, in der in nationales Recht umgesetzten Fassung http://wetten.overheid.nl/BWBR0005290/2018-07-28